Unser Sortiment bietet Ihnen Absetz- und Abrollmulden in den Größen von 1,5 cbm - 38 cbm.
Die Abholung der Behälter erfolgt mittels unseres modernen Fuhrparks zum vereinbarten Termin.
Wir übernehmen die Logistik und die fachgerechte Entsorgung für Sie.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot.
Wichtige Tipps und Hinweise für Ihre Entsorgung über unsere Container
Sie bestellen den Container, wir entsorgen und verwerten Ihren Abfall. Damit alles reibungslos funktioniert, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Infos zusammengestellt.
Unsere Behälter werden auf Anweisung und Gefahr des Auftraggebers gestellt.
Bitte bedenken Sie, dass Sie bei einer Containerbestellung im öffentlichen Raum (z.B. auf Gehwegen, Parkplätzen oder Straßen) eine Stellgenehmigung benötigen, die Sie bei der Stadtverwaltung beantragen müssen. Vor Stellung des Containers muss diese Genehmigung zwingend bei uns vorgelegt werden. Bei der Stellung auf Privatgelände ist keine Genehmigung erforderlich.
Container werden nach hinten von den Fahrzeugen abgelassen und sollten möglichst auf einer ebenen Fläche stehen. Der Untergrund sollte so beschaffen sein, dass Container dort abgestellt werden können und nichts beschädigt wird. Notfalls eignen sich Unterleghölzer, z.B. für Pflaster o.ä. Wenn Sie uns einen Stellplatz für den Container zuweisen, z.B. die neu gepflasterte Garageneinfahrt, übernehmen wir keine Haftung, sollte es durch den Container oder unser Fahrzeug zu Schäden am Pflaster oder am Untergrund kommen.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Behälter bei Leerung oder Abholung frei anzufahren ist. Sollten durch den Auftraggeber Wartezeiten entstehen (Container nicht bereit, Container zugeparkt o.ä.) werden diese gesondert in Rechnung gestellt.
Der Standort des Containers darf nachträglich nicht verändert werden.
Das Beladen des Containers über die Ladekante hinaus ist nicht gestattet. Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Abfälle nicht gehäuft über die obere Ladekante des Containers reichen. Überfüllte Behälter werden nicht transportiert. Die entstandene Fehlfahrt müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.
Schadstoffverunreinigte oder -belastete Abfälle wie z.B. asbesthaltige Eternitplatten, kohleteerhaltige Dachpappe, Isolier- und Dämmstoffe oder Farb- und Lackeimer sind Sonderabfall. Diese Abfälle müssen separat entsorgt werden.
Sollten wir die Inhalte wegen einer falschen Befüllung nachsortieren müssen, den Container aus Platzgründen oder zu schwerem Gewicht nicht stellen oder abholen können, entstehen zusätzliche Kosten.
Das maximal zulässige Gewicht des Containers ist abhängig vom eingesetzten LKW, bitte sprechen Sie dies vorher mit unserem Büro ab.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort.
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